Zugewinn

Mein Haus, mein Pferd, mein Boot - beim Zugewinnausgleich geht es an das sprichwörtlich Eingemachte, so die landläufige Meinung. Am Ende einer Zugewinngemeinschaft kann tatsächlich viel weniger übrig bleiben als befürchtet oder erhofft - wenn nämlich mit Gutachtern und Zeugen über Jahre erbittert gestritten wird. Einer Auseinandersetzung kann jedoch bereits im Vorfeld mit einer vernünftigen vertraglichen Regelung viel Schärfe genommen werden. Daneben hilft auch schon eine erste Aufklärung und anwaltliche Beratung, um zu wissen, worauf es ankommt und ob sich ein gerichtliches Verfahren lohnt. Rosenkriege sind vermeidbar, wenn man Augenmaß und Sachverstand walten lässt.