Sorgerecht

Bei verheirateten Paaren liegt das Sorgerecht für die gemeinsamen Kindern bei beiden Elternteilen. Es wird oft mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht oder dem Umgangsrecht in einen Topf geworfen. So wird bei Unstimmigkeiten zwischen getrennten Eltern mitunter das alleinige Sorgerecht verlangt, um den Ex-Partner aufzurütteln oder gar zu bestrafen. In Wirklichkeit hilft Ihrem Kind in solchen Situationen eher eine gute Umgangsregelung und eventuell eine Klärung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Anders liegt die Situation bei unverheirateten Eltern ohne Sorgeerklärung. Die bisher sorgerechtslosen Väter können mittlerweile bei den zuständigen Familiengerichten das gemeinsame Sorgerecht beantragen, wenn es dem Kindeswohl dient. Erfahrungsgemäß lässt sich keine Elternsituation in ein Standardschema pressen. Wir schauen bei unseren Beratungen daher genau hin und helfen, eine kindgerechte Lösung zu finden, die auch den Eltern gerecht wird.