Haager Verfahren
Wir leben in einer nahezu grenzenlosen Gesellschaft. Gemischt-nationale Ehen sind keine Besonderheit mehr, tragen aber gewaltiges Konfliktpotential in sich. Insbesondere wenn ein Elternteil sich entschließt, mit den gemeinsamen Kindern zurück in die Heimat zu flüchten, wird der Vorwurf der Kindesentziehung laut. Das Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen ist eine spezialgesetzliche Regelung für diese Fälle, die in der Hauptsache die Rückführung des Kindes zum Gerichtsstand des gewöhnlichen Aufenthaltes zum Ziel hat. Nur unter sehr engen Voraussetzungen ist es möglich, eine solche Rückführung zu vermeiden. Situationen, in denen ein Rückführungsantrag gestellt wird, sind immer heikel und extrem belastend. Es steht viel auf dem Spiel. Der Anwalt Ihrer Wahl sollte Ihr Vertrauen verdienen und genügend Berufserfahrung auf diesem speziellen Gebiet mitbringen. Bitte informieren Sie sich auch bei www.verband-binationaler, www.issger.de, www.mikk-ev.de