Unterhalt

Verheiratet oder nicht - Unterhaltsansprüche entstehen in den verschiedensten Konstellationen. Plötzlich kann man wegen der Versorgung der Eltern oder eines Enkelkindes herangezogen werden. Eher klassisch dagegen ist die Frage des Ehegatten- und Kindesunterhaltes. Sowohl für den Berechtigten als auch für den Verpflichteten ergeben sich auf jeden Fall eine Menge Fragen. Wieviel muss ich abgeben? Mit wieviel kann ich rechnen? Der Kindesunterhalt orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle, die Voraussetzungen für die Höhe und Dauer von Ehegattenunterhalt hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab. Wir klären Sie auf und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine sinnvolle Lösung.